AGB
KLANGWERK WIEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Einzelunterricht im Schuljahr 2026/27
1) Durch die Anmeldung zu einem unserer Instrumental- oder Vokal-Kurse erklären Sie sich mit diesen AGB einverstanden. Anmeldungen sind pro Schuljahr möglich. Vorzeitige Abmeldungen können gegen Ende des Wintersemesters erfolgen. Späteste Abmeldefrist im Schuljahr 2026-27: Dienstag, 12. Jänner 2027. Die Pädagogen und Pädagoginnen des Klangwerkes verrechnen grundsätzlich den gesamten Semestertarif, im Wintersemester 2026-27 sind damit 14 Unterrichtseinheiten garantiert und abgegolten (unter Berücksichtigung von Ferien, Feiertagen, Zwickeltagen). Bei Erstanmeldung ist ein Kurseinstieg während des laufenden Semesters mit Zustimmung der Lehrkraft und im Falle vorhandener Raumkapazitäten möglich. Die Semester-Kosten werden werden in einem solchen Fall anteilig berechnet. Für Berufstätige gibt es nach Gesprächen mit der zuständigen Lehrperson und der Klangwerk-Administration die Möglichkeit, die Anzahl der Unterrichtseinheiten zu reduzieren. Mindestanzahl der in Anspruch genommenen Einheiten in einem solchen Fall: 10 UE. Über die geltenden Tarife informiert unsere Website https://www.klangwerk.wien/termine-tarife
2) Zum Kennenlernen wird unverbindlicher Schnupper-Unterricht angeboten (Dauer 25 oder 40 Minuten / Tarife siehe Website). Für die Schnuppereinheit notwendige Instrumente stehen bei Bedarf kostenlos zur Verfügung, im Falle einer Buchung können preisgünstige Leihfirmen vermittelt werden. Nach Inanspruchnahme der Schnuppereinheit muss die Entscheidung über einen regulären Kursbeginn spätestens nach drei Tagen getroffen werden. Kommt es innerhalb dieser Zeitspanne zu keiner Anmeldung über unser Anmeldeportal, wird der Kursplatz weitergegeben.
3) Kursbeginn / Bezahlung: Die Teilnahme am Unterricht ist nach erfolgter Online-Anmeldung und Einzahlung der entsprechenden Gebühr möglich. Anmeldeportal: https://www.klangwerk.wien/
Der Kontoeingang muß vor der Schnuppereinheit bzw. bei Weiterbuchung vor der zweiten regulären Unterrichtseinheit erfolgt sein. Die als „bezahlt" markierte Rechnung wird nach Überweisung so schnell als möglich im Auftrag der jeweiligen Lehrkraft von uns versendet. Eine individuelle Ermäßigung aus sozialen Gründen kann mit entsprechender Begründung gewährt werden. Die Entscheidung darüber obliegt den zuständigen Pädagog:innen.
4) Unterrichtsdauer / Orte: Eine Unterrichtseinheit dauert nach Wahl 25, 40 oder 50 Minuten. 25 Minuten sind vorrangig für Kinder im Volksschulalter und Anfänger:innen vorgesehen.
Unterrichtsorte: Gleis 21, Bloch-Bauer-Promenade 22/1, 1100 Wien / Grätzelmixer, Bloch-Bauer-Promenade 28 Ecke, Watzlawickweg 3, 1100 Wien / Institut Neulandschulen, Alxingergasse 8, 1100 Wien / Bildungscampus Sonnwendviertel, NMS, Gudrunstraße 110, 1100 Wien und weitere Quartiere des Sonnwendviertels. Hausbesuche sind in begründeten Fällen möglich, wegen erhöhtem Organisationsbedarf und zeitlichem Mehraufwand wird ein Aufpreis von 15% verrechnet.
5) Absagen / Ersatzunterricht: Bei kurzfristigen krankheitsbedingten schriftlichen Absagen (Mail oder SMS) bis spätestens 23:59 Uhr des Vortages kann eine Nachholstunde gewährt werden; maximal zweimal pro Semester. Bei Absage einer Unterrichtseinheit seitens der Pädagog:in / des Pädagogen wird nach einem Ersatztermin gesucht. Die Nachholstunden sind in Absprache mit der zuständigen Lehrerkraft innerhalb des laufenden Semesters möglich. Werden die angebotenen Nachholstunden nicht wahrgenommen, verfällt der Anspruch.
6) Lehrpersonen können sich durch gleichqualifizierte Kolleginnen und Kollegen vertreten lassen.
7) In Schulferien findet in der Regel kein Unterricht statt, im Semestertarif ist dies berücksichtigt. Auf besonderen Wunsch oder im Falle von Nachholstunden können Unterrichtseinheiten in schulfreien Zeiten vereinbart werden.
8) Rechte: Im Rahmen von Unterrichtsstunden und Aufführungen produziertes Bild- und Tonmaterial von Schülerinnen und Schülern darf für Klangwerk-Zwecke (z.B. Gestaltung der Unterrichts- und Aufführungsräume, Flyer, Einladungen, Newsletter, Homepage, Videos ...) verwendet werden.
9) Alle persönlichen Daten der Teilnehmer:innen werden vertraulich behandelt und nicht an Externe oder fremde Institutionen weitergegeben. Sie dienen ausschließlich Klangwerk-Zwecken bzw. zur gezielten Kund:innen Information.
10) Haftung: Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Personen, Instrumente oder Wertgegenstände in den Unterrichts- und Veranstaltungszeiträumen bzw. in der unmittelbaren Umgebung des Klangwerkes.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Klanggarten im Klangwerk im Schuljahr 2026/27 (Aktualisierung in Arbeit)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Klangwerk Fiddle Kids im Schuljahr 2026/27 (Aktualisierung in Arbeit)