AGB
KLANGWERK WIEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Einzelunterricht im Schuljahr 2024/25
1) Durch die Anmeldung zu einem unserer Instrumental- oder Vokal-Kurse erklären Sie sich mit diesen AGB einverstanden. Anmeldungen sind pro Schuljahr möglich. Vorzeitige Abmeldungen können gegen Ende des Wintersemesters erfolgen. Späteste Abmeldefrist im Schuljahr 2024-25: Freitag, 10. Jänner 2025. Die Pädagogen und Pädagoginnen des Klangwerkes verrechnen grundsätzlich einen Semestertarif, im Wintersemester 2024-25 sind damit 14 Unterrichtseinheiten abgegolten (unter Berücksichtigung von Ferien, Feiertagen, Zwickeltagen). Ein Kurseinstieg während des laufenden Semesters ist mit Zustimmung der Lehrkraft und im Falle vorhandener Raumkapazitäten möglich. Die Semester-Kosten werden werden in einem solchen Fall anteilig berechnet. Für Berufstätige gibt es nach Gesprächen mit der zuständigen Lehrperson und der Klangwerk-Administration die Möglichkeit, die Anzahl der Unterrichtseinheiten zu reduzieren. Mindestanzahl der in Anspruch genommenen Einheiten im aktuellen Semester: 10 UE. Über die geltenden Tarife informiert unsere Website https://www.klangwerk.wien/termine-tarife
2) Zum Kennenlernen bieten wir unverbindlichen Schnupper-Unterricht an (Dauer 25 oder 40 Minuten / Tarife siehe Website). Für die Schnuppereinheit notwendige Instrumente werden bei Bedarf kostenlos zur Verfügung gestellt, im Falle einer Buchung vermitteln wir gerne preisgünstige Leihfirmen. Nach Inanspruchnahme der Schnuppereinheit muss die Entscheidung über einen regulären Kursbeginn spätestens nach drei Tagen getroffen werden. Kommt es innerhalb dieser Zeitspanne zu keiner Anmeldung über unser Anmeldeportal, wird der Kursplatz weitergegeben.
3) Kursbeginn / Bezahlung: Die Teilnahme am Unterricht ist nach erfolgter Online-Anmeldung und Einzahlung der entsprechenden Gebühr möglich. Anmeldeportal: https://www.klangwerk.wien/
Der Kontoeingang muß spätestens vor der zweiten Unterrichtseinheit erfolgt sein. Eine individuelle Ermäßigung aus sozialen Gründen kann nach entsprechender Begründung gewährt werden. Die Entscheidung darüber obliegt der zuständigen Lehrperson bzw. der Klangwerk-Leitung.
4) Unterrichtsdauer / Orte: Eine Unterrichtseinheit dauert nach Wahl 25, 40 oder 50 Minuten. 25 Minuten sind vorrangig für Kinder im Volksschulalter und Anfänger:innen vorgesehen.
Unterrichtsorte: Gleis 21, Bloch-Bauer-Promenade 22/1, 1100 Wien / Grätzelmixer, Bloch-Bauer-Promenade 28 Ecke, Watzlawickweg 3, 1100 Wien / Institut Neulandschulen, Alxingergasse 8, 1100 Wien / Bildungscampus Sonnwendviertel, NMS, Gudrunstraße 110, 1100 Wien und weitere Quartiere des Sonnwendviertels. Hausbesuche sind in begründeten Fällen möglich, wegen erhöhtem Organisationsbedarf und zeitlichem Mehraufwand verrechnen wir einen Aufpreis von 15%.
5) Absagen / Ersatzunterricht: Bei kurzfristigen krankheitsbedingten schriftlichen Absagen (Mail oder SMS) bis spätestens 23:59 Uhr des Vortages gewähren wir eine Nachholstunde; maximal zweimal pro Semester. Bei Absage einer Unterrichtseinheit seitens des Klangwerkes wird nach einem Ersatztermin gesucht. Die Nachholstunden sind in Absprache mit der zuständigen Lehrerkraft innerhalb des laufenden Semesters möglich. Werden die angebotenen Nachholstunden nicht wahrgenommen, verfällt der Anspruch.
6) Lehrpersonen können sich durch gleichqualifizierte Kolleginnen und Kollegen vertreten lassen.
7) In Schulferien findet in der Regel kein Unterricht statt, im Semestertarif ist dies berücksichtigt. Auf besonderen Wunsch oder im Falle von Nachholstunden können Unterrichtseinheiten in schulfreien Zeiten vereinbart werden.
8) Rechte: Im Rahmen von Unterrichtsstunden und Aufführungen produziertes Bild- und Tonmaterial von Schülerinnen und Schülern darf für Klangwerk-Zwecke (z.B. Gestaltung der Unterrichts- und Aufführungsräume, Flyer, Einladungen, Newsletter, Homepage, Videos ...) verwendet werden.
9) Alle persönlichen Daten der Teilnehmer:innen werden vom Klangwerk vertraulich behandelt und nicht an außenstehende Personen oder Institutionen weitergegeben. Sie dienen ausschließlich internen Zwecken bzw. zur gezielten Kund:innen Information.
10) Haftung: Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Personen, Instrumente oder Wertgegenstände in den Unterrichts- und Veranstaltungszeiträumen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Klanggarten im Klangwerk im Schuljahr 2022/23 (Aktualisierung in Arbeit)
- Die Inanspruchnahme der Angebote des Klangwerkes sowie die Nutzung der Räumlichkeiten und Materialien erfolgen auf eigene Verantwortung der jeweiligen Teilnehmer:innen.
- Da das Klangwerk keine Kinderbetreuungseinrichtung ist, haften Eltern bzw. Erziehungsberechtigte für ihre Kinder zur Gänze.
- Geänderte Kurszeiten werden rechtzeitig per Mail oder telefonisch bzw. online bekannt gegeben und gelten als akzeptiert.
- Der Kursplatz kann durch Anmeldung über www.klangwerk.wien fix gebucht werden. Eine zunächst kostenfreie Schnuppereinheit zum Kennenlernen ist alternativ möglich (Buchung ebenfalls online). Nach Inanspruchnahme einer Schnupperstunde ist eine eventuelle Weiterbuchung innerhalb von drei Tagen über die Website (Anmeldeportal) notwendig. Wird fix gebucht, gilt für die Schnupperstunde rückwirkend der reguläre Tarif.
- Bei einer nachträglichen Absage der Kursteilnahme ist eine Rückerstattung der Kursgebühr leider nicht möglich. Ausnahme: Der Platz kann zeitnah anderweitig vergeben werden.
- Versäumte Kurseinheiten von Teilnehmer:innen können nicht nachgeholt bzw. rückerstattet oder auf ein anderes Eltern-Kind-Paar übertragen werden. Fehlstunden der Kursleitung werden am Ende des Kursblockes an zwei vor Kursbeginn bekanntgegebenen Ersatz-Terminen nachgeholt, der Kurs kann entsprechend verlängert werden. Fallen mehr als zwei Fehlstunden der Kursleitung an, wird der entsprechende Betrag rückerstattet. Alternativ ist Online-Unterricht zu den gewohnten Zeiten möglich. Bei Nicht-Inanspruchnahme dieser Ersatz-Angebote sind Refundierungen ausgeschlossen. Das Kursangebot gilt als vollständig erfüllt.
- Im Falle behördlicher Anordnungen oder Maßnahmen die einen bestehenden bzw. laufenden Präsenz-Kurs an der weiteren Ausführung hindern (wie z.B. COVID-19 u.dgl.), gilt als vereinbart, dass die Kursplätze ihre Gültigkeit beibehalten und nach Möglichkeiten (Bekanntgabe der zuständigen Behörde) fortgesetzt werden. Wie erwähnt gilt auch Online-Unterricht als gleichwertig und akzeptiert. Eine Rückerstattung der offenen Kursstunden ist somit ausgeschlossen.
- Eltern, die ein Geschwisterkind zum Kurs mitnehmen, welches ebenso aktiv in der Stunde mitmacht, haben einen extra Platz zu buchen und bekommen einen Geschwisterrabatt von 10% der Kursgebühr. Dies ist vor Kursantritt bekannt zu geben.
- Foto- und Videoaufnahmen, die von Eltern während des Kurses gemacht werden, dürfen nicht veröffentlicht und nur nach Rücksprache mit der Kursleitung verarbeitet werden.
- Für Garderobe, Kinderwägen oder persönliche Gegenstände übernimmt Klangwerk keine Haftung.
- Alle persönlichen Daten der Teilnehmer:innen werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie dienen ausschließlich internen Zwecken zur gezielten Kund:innen Information.
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