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AGB

KLANGWERK WIEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Einzelunterricht im Schuljahr 2025/26

1) Durch die Anmeldung zu einem unserer Instrumental- oder Vokal-Kurse erklären Sie sich mit diesen AGB einverstanden. Anmeldungen sind pro Schuljahr möglich. Vorzeitige Abmeldungen können gegen Ende des Wintersemesters erfolgen. Späteste Abmeldefrist im Schuljahr 2025-26: Freitag, 9. Jänner 2026. Die Pädagogen und Pädagoginnen des Klangwerkes verrechnen grundsätzlich den gesamten Semestertarif, im Wintersemester 2025-26 sind damit 14 Unterrichtseinheiten garantiert und abgegolten (unter Berücksichtigung von Ferien, Feiertagen, Zwickeltagen). Bei Erstanmeldung ist ein Kurseinstieg während des laufenden Semesters mit Zustimmung der Lehrkraft und im Falle vorhandener Raumkapazitäten möglich. Die Semester-Kosten werden werden in einem solchen Fall anteilig berechnet. Für Berufstätige gibt es nach Gesprächen mit der zuständigen Lehrperson und der Klangwerk-Administration die Möglichkeit, die Anzahl der Unterrichtseinheiten zu reduzieren. Mindestanzahl der in Anspruch genommenen Einheiten in einem solchen Fall: 10 UE.  Über die geltenden Tarife informiert unsere Website https://www.klangwerk.wien/termine-tarife

2) Zum Kennenlernen bieten wir unverbindlichen Schnupper-Unterricht an (Dauer 25 oder 40 Minuten / Tarife siehe Website).  Für die Schnuppereinheit notwendige Instrumente werden bei Bedarf kostenlos zur Verfügung gestellt, im Falle einer Buchung vermitteln wir gerne preisgünstige Leihfirmen. Nach Inanspruchnahme der Schnuppereinheit muss die Entscheidung über einen regulären Kursbeginn spätestens nach drei Tagen getroffen werden. Kommt es innerhalb dieser Zeitspanne zu keiner Anmeldung über unser Anmeldeportal, wird der Kursplatz weitergegeben.

3) Kursbeginn / Bezahlung: Die Teilnahme am Unterricht ist nach erfolgter Online-Anmeldung und gleichzeitiger Einzahlung der entsprechenden Gebühr möglich. Anmeldeportal:  https://www.klangwerk.wien/
Der Kontoeingang muß vor der ersten Unterrichtseinheit erfolgt sein, die als „bezahlt" markierte Rechnung wird unmittelbar nach Überweisung von uns versendet. Eine individuelle Ermäßigung aus sozialen Gründen kann mit entsprechender Begründung gewährt werden. Die Entscheidung darüber obliegt der zuständigen Lehrperson bzw. der Klangwerk-Leitung.

4) Unterrichtsdauer / Orte:  Eine Unterrichtseinheit dauert nach Wahl 25, 40 oder 50 Minuten. 25 Minuten sind vorrangig für Kinder im Volksschulalter und Anfänger:innen vorgesehen. 
Unterrichtsorte: Gleis 21, Bloch-Bauer-Promenade 22/1, 1100 Wien / Grätzelmixer, Bloch-Bauer-Promenade 28 Ecke, Watzlawickweg 3, 1100 Wien / Institut Neulandschulen, Alxingergasse 8, 1100 Wien / Bildungscampus Sonnwendviertel, NMS, Gudrunstraße 110, 1100 Wien und weitere Quartiere des Sonnwendviertels. Hausbesuche sind in begründeten Fällen möglich, wegen erhöhtem Organisationsbedarf und zeitlichem Mehraufwand verrechnen wir einen Aufpreis von 15%.

5) Absagen / Ersatzunterricht:  Bei kurzfristigen krankheitsbedingten schriftlichen Absagen (Mail oder SMS) bis spätestens 23:59 Uhr des Vortages gewähren wir eine Nachholstunde; maximal zweimal pro Semester. Bei Absage einer Unterrichtseinheit seitens des Klangwerkes wird nach einem Ersatztermin gesucht. Die Nachholstunden sind in Absprache mit der zuständigen Lehrerkraft innerhalb des laufenden Semesters möglich. Werden die angebotenen Nachholstunden nicht wahrgenommen, verfällt der Anspruch. 

6) Lehrpersonen können sich durch gleichqualifizierte Kolleginnen und Kollegen vertreten lassen.

7) In Schulferien findet in der Regel kein Unterricht statt, im Semestertarif ist dies berücksichtigt. Auf besonderen Wunsch oder im Falle von Nachholstunden können Unterrichtseinheiten in schulfreien Zeiten vereinbart werden.

8) Rechte: Im Rahmen von Unterrichtsstunden und Aufführungen produziertes Bild- und Tonmaterial von Schülerinnen und Schülern darf für Klangwerk-Zwecke (z.B. Gestaltung der Unterrichts- und Aufführungsräume, Flyer, Einladungen, Newsletter, Homepage, Videos ...) verwendet werden. 

9) Alle persönlichen Daten der Teilnehmer:innen werden vom Klangwerk vertraulich behandelt und nicht an außenstehende Personen oder Institutionen weitergegeben. Sie dienen ausschließlich internen Zwecken bzw. zur gezielten Kund:innen Information.

10) Haftung: Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Personen, Instrumente oder Wertgegenstände in den Unterrichts- und Veranstaltungszeiträumen bzw. in der unmittelbaren Umgebung des Klangwerkes.
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Klanggarten im Klangwerk im Schuljahr 2025/26 (Aktualisierung in Arbeit)

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Klangwerk Orff Kids im Schuljahr 2025/26 (Aktualisierung in Arbeit) 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Klangwerk Fiddle Kids im Schuljahr 2025/26 (Aktualisierung in Arbeit) 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Klangwerk Kinderchor im Schuljahr 2025/26 (Aktualisierung in Arbeit)